Die Due Diligence bezeichnet die gebotene Sorgfalt, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Personen- oder Kapitalgesellschaften, Betrieben oder Immobilien das zu erwerbende Unternehmen im Vorfeld der Akquisition von der Unternehmensführung und deren Beratern überprüft und analysiert wird. Die auch in Deutschland unverzichtbare steuerliche Untersuchung und Analyse des Zielunternehmens (Tax Due Diligence) dient dem Ziel, die mit der Akquisition verbundenen Chancen und Risiken im steuerlichen Bereich zu identifizieren. Sie ist Grundlage für die Aufnahme von Garantie-, Haftungs- und Freistellungsklauseln im Unternehmenskaufvertrag und kann unterstützend bei der Kaufpreisfindung herangezogen werden.